Lebensfreude kennt kein Alter !


Verhinderungspflege

Ist die private Pflegeperson verhindert, kann auf Antrag bei der Pflegekasse die Verhinderungspflege (ambulant, teilstationär oder stationär) und/oder die Kurzzeitpflege (nur stationär) erfolgen. Beide Varianten können bei Bestehen eines Pflegegrades mit jeweils 1.612,00 Euro (Kurzzeitpflege bis zu 28 Tage pro Jahr, Verhinderungspflege bis zu 28 Tage pro Jahr oder stundenweise über das gesamte Kalenderjahr) genutzt werden.
Die Verhinderungspflege kann auch dazu genutzt werden, stundenweise Hauswirtschaftliche Hilfen, Einkäufe und Arztbesuche in Anspruch zu nehmen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

 

Wir sind ein Famielienfreundliches Unternehmen im Kreis Höxter