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Verhinderungspflege Der Gesetzgeber bewilligt - bei vorliegender Einstufung in einer der drei Pflegestufen - jährlich für max. 28 Tage zusätzliche Aufwendungen* für die sogenannte "Verhinderungspflege". Für den Fall, dass die pflegenden Angehörigen, Ehepartner oder Pflegepersonen für gewisse Zeit verhindert sind, sich um die betreffende Person zu kümmern, stellt der Gesetzgeber hier für max. 1.432,00 € zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und Durchführung.
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